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- 07. Januar 2019
Wiederholung des Energieaudit nach DIN EN 16247-1 - 2019 ist es wieder soweit!
Wiederholung des Energieaudit nach DIN EN 16247-1 - 2019 ist es wieder soweit!
Unternehmen werden vom Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in die Pflicht genommen.
Seit 2015 ist alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das gilt für alle Unternehmen und Organisationen, welche die Kriterien eines KMU nicht erfüllen und kein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.
Als Regel gilt: > 250 Mitarbeiter oder > 50 Mio Euro Umsatz = kein KMU
Aus der Verpflichtung zum Energieaudit ergeben sich auch große Vorteile: Energieeinsparung, Verringerung der Co² Emission, Senkung der Energiekosten und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Unser Team unterstützt Sie gern.
Prüfen Sie in unserem Audit-Check ob Ihr Unternehmen betroffen ist.