Änderungen bei prüfungspflichtigen Druckanlagen – Termine beachten!

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht vor, dass bei Druckanlagen, die vor dem 01.06.2008 in Betrieb genommen wurden, die nächste Prüfung bis spätestens 01.06.2018 erfolgt sein muss. Bei Inbetriebnahme ab dem 01.06.2008 ist eine Prüfung alle 10 Jahre erforderlich.

Prüfpflichtige Druckanlagen können einfache Druckluftanlagen sein, die nur aus einem Druckluftbehälter mit Sicherheitsventil, Entwässerungseinrichtung und Kompressor bestehen. Das können aber auch komplexe Anlagen sein, die aus mehreren Druckluftbehältern mit einer Vielzahl von Anlagenkomponenten bestehen. Ist das richtige Zusammenspiel aller Anlagenbestandteile nicht sichergestellt, kann es zu Gefährdungen innerhalb der Anlage und der Umgebung kommen. Dabei spielen die jeweiligen Aufstellungsbedingungen eine wichtige Rolle.

Die Anforderungen an Betrieb und Prüfung dieser überwachungsbedürftigen Anlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung verankert.

Für die Prüfung und den sicheren Betrieb der Druckluftanlage ist der Betreiber verantwortlich. Er beauftragt dafür die zugelassene Überwachungsstelle (z.B. TÜV).

Neben der Prüfung der einzelnen Druckluftbehälter und der integrierten Behälter von Kompressoren,  muss die gesamte Druckanlage mit allen Anlagenbestandteilen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch wiederkehrend geprüft werden.

Es gibt Höchstprüffristen, die durch die Betriebssicherheitsverordnung vorgeben werden. Diese können Sie der Tabelle entnehmen

Wir unterstützen Sie gern bei der Analyse Ihrer Anlage und der Anmeldung bei der zugelassenen Überwachungsstelle (z.B. TÜV). Darüber hinaus erinnern wir Sie an anstehende Prüftermine bei Druckluftbehältern.

Ansprechpartner:
Claudia Kraus
Vertriebsassistentin
03601 / 8349 - 38
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