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- 15. Mai 2018
Intelligente Messsyteme
Intelligente Messsyteme
Seit 2017 schreibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den Einbau intelligenter Messsysteme vor. Hintergrund ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Es bündelt Regelungen zur Messung, beschreibt Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb und regelt die technischen Anforderungen in intelligenten Energienetzen.
Neuregelung in der Marktkommunikation seit 01.02.2018
Ziel der Neuregelung ist, die Marktkommunikation zwischen Kunden, Lieferanten (Energieversorgungsunternehmen), Messstellenbetreibern und Netzbetreibern zu verbessern. Intelligente Messsysteme verfügen neben einer modernen Messeinrichtung über eine Kommunikationseinheit. Durch die Kommunikationseinheit können wichtige Netzdaten (zum Beispiel die Spannung und Stärke des Stroms) an den Netzbetreiber und Verbrauchsdaten an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber oder Stromversorger übertragen werden.
Auf den Strom- und Gasrechnungen sind die neuen Bezeichnungen „Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) und Messlokations-Identifikationsnummer (MeLo-ID) ausgewiesen.
Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID):
Sie entspricht einer Entnahmestelle (Verbrauch) oder einer Einspeisestelle (Erzeugung). Mit der MaLo-ID erfolgt die eindeutige Identifizierung der bilanziellen und abrechnungstechnischen Werte für den Energieliefervertrag zwischen Kunde und Lieferant. Bislang wurde der Begriff „Zählpunkt“ benutzt und auf der Rechnung dargestellt.
Messlokations-Identifikationsnummer (MeLo-ID):
Sie dient der messtechnischen Ermittlung der verbrauchten bzw. erzeugten Energie der Marktlokation. Messlokationen werden weiterhin mittels der bisherigen Zählpunktbezeichnung identifiziert.